Corona Lust statt Corona Frust” – mit diesen Worten gab der stellvertretende bayerische Ministerpräsident Hubert Aiwanger heute (Freitag, 4. Juni 21) die aktuelle und neue Zielsetzung in Bayern bekannt. Zuvor erklärte unser Ministerpräsident Markus Söder “Niedrigere Inzidenzen und steigende Impfquote ermöglichen deutliche Lockerungen der Beschränkungen”.

Ab kommenden Montag (7. Juni 21) löst die 13te Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 12te ab – der Katastrophenfall in Bayern wird zeitgleich aufgehoben. Aus der Pressemitteilung zum Bericht aus der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2021 geht hervor – “Es gibt mehr und mehr Grund zur Zuversicht – die Zeichen stehen auf Entspannung. Es ist Zeit für einen großen Schritt in Richtung Normalität.

Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass werden wieder möglich. Und das bei einer Inzidenz unter 50 sogar ohne negativen Test. Wie toll, unsere Inzidenzzahl in Landsberg am Lech liegt seit vielen Tagen ja bereits stabil unter 35 – am heutigen Tag sogar bei 16,62.

Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden, wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten. Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) indoor wie outdoor möglich ohne feste Gruppenobergrenzen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können, so ist aus der veröffentlichten Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung zu entnehmen. Hurra, es darf getanzt werden.

Erfreulich auch die angekündigte Entbürokratisierung, denn zusätzliche Allgemeinverfügungen der Kreisverwaltungsbehörden sind nicht mehr erforderlich – alle Regelungen ergeben sich direkt aus der Verordnung selbst.

Was bedeutet dies nun für uns Tanzschulen? Oh – eine ganze Menge erfreulicher Dinge. Denn, in Bayern darf Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben werden – also auch drinnen. Dazu zählen ausdrücklich auch Tanzschulen. Und so sah es der Deutsche Olympische Sportbund e.V. (DSOB) schon seit dem 20. November 2020 – natürlich nur bei entsprechender Inzidenz.

Geimpfte und Genesene haben einige Sonderrechte und zählen beispielsweise bei der Personenerfassung nicht mehr mit. Laut heutiger Aussage von Markus Söder sind bereits 50 % der bayerischen Bevölkerung mindestens einmal geimpft – 20 % hätten sogar schon beide Impfungen. Tests für Schüler werden auch für andere Aktivitäten angerechnet – d.h. falls die Inzidenz wieder auf 50 bis 100 steigen sollte, benötigen Schüler keinen neuen negativen Test mehr – es zählt bereits die Schultestung.